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Der Gedankenspeicher ist übermenschlich gross. Er ist ein Schutzraum für alle Gedanken der Menschen, die mit dem Bezirksgericht in Kontakt treten: Richter*innen, Kläger*innen, Angeklagte, Anwält*innen, Polizist*innen, Verwaltungsangestellte, junge und ältere Besucher*innen und Passant*innen.
Der hohle, dunkle und für Menschen nicht zugängliche Innenraum des Gedankenspeichers sammelt Gedanken. Er ist frei von Menschen und von Gesetzen. Niemand kann diesen Raum betreten. Was er eintreten lässt, sind Gedanken, Emotionen und Erinnerungen an unser menschliches Dasein. Durch kleinste Öffnungen dringt Gedachtes, Geflüstertes, Geschrienes, Gefluchtes und Gesprochenes ein.
Das Dunkle im Innern bedeutet Konzentration und Zeitlosigkeit. Es herrscht Stillstand. Gedanken finden in diesem Speicher Platz. Durch die Rohheit und den Raum im Inneren des Objektes wird all das gut aufgehoben und absorbiert. Dieser Speicher schluckt Emotionen jeglicher Art. Er verwandelt sie in Ruhe.
Das Objekt ist archaisch, von der Form her hat es im weitesten Sinne etwas mit einem aufrechtstehenden, riesenhaften Wesen gemein - übermenschlich wirkend, wie viele Probleme und Konflikte, die man als Mensch austrägt und welche auch hie und da beim Gericht landen.
Physisch ist der Raum nur für Insekten und Kleinsttiere zugänglich. Gedanken treffen scheinbar belanglose Parallelleben, welche komplett an unseren Sorgen, Nöten und Freuden vorbeigelebt werden. Doch es geht eben nicht nur immer um uns Einzelne: Eine erlebte Existenz ist vielschichtig, auch am Gericht – es geht nicht nur um eine Partei, nur um ein Gesetz oder nur um eine Person. Es geht um mehrere und verschiedene Menschen, deren Schicksale, Beziehungen, Blickwinkel und Leben. Es geht um das Ganze, um das Streben nach Gerechtigkeit – und diese Suche manifestiert sich in der sich hin und her neigenden Gestalt des Objektes. Gebaut aus Gletschersteinen, welche durch viel Druck und Zeit geformt wurden.
Sieben Meter beträgt die Höhe des Gedankenspeichers. Gross wie die Gefühle, die an einem Gericht mitschwingen. Man denke an die existentiellen Zustände: Die Trauer oder Wut einer Ankläger*in, die Unsicherheit oder das Gefühl des Ausgeliefertseins gegenüber der Justiz, der Angst der angeklagten Person - und dem gegenüber ist die Position der Richter*in die zwischen all den Emotionen, den Schicksalen und dem Gesetz steht. |
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